E575 GmbH
1. Geltungsbereich der Bedingungen
1.1 Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen.
1.2 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind.
1.3. Mit geltende Produktehinweise finden Sie auf den Produkteeigenschaften auf der Auftragsbestätigung.
2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärung und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Eine allfällige mündliche, unentgeltliche Beratung erfolgt nach bestem Wissen, jedoch ausserhalb jeglicher Verpflichtung. Wir übernehmen bezüglich inhaltlicher Richtigkeit einer mündlichen Beratung keinerlei Haftung.
2.2 Zeichnungen, Abbildungen, Korrekturabzüge, Farben, Filme, Masse, Produktions- und Handwerkszeuge, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten wie Voarabmuster und Musterstempel etc. für Lettershops und Sonderanfertigungen aller Art sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Unsere Gewichtsangaben sind ungefähre Angaben. Bei Sonderformen wird keine Haftung für das gegossene Sujet bezüglich Ansichts- und Darstellungsqualität übernommen. Mehr- oder Minderlieferungen sind technisch bedingt und zulässig – siehe dazu Punkt 6.5.
2.3 Unsere Angebote verstehen sich ohne Nebenkosten, ab Werk und exklusiv Mehrwertsteuer. Alle anderen Abmachungen benötigen die schriftliche Zustimmung unsererseits.
2.4 Ist die Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers nicht mehr gegeben oder entstehen Zweifel hieran, so können wir vom Vertrag insgesamt oder zum Teil zurücktreten, es sei denn, der Käufer leistet den gesamten Betrag im Voraus.
3. Muster
3.1 Wir haben das Urheberrecht und das geistige Eigentum an allen dem Käufer übersandten Mustern. Dies gilt auch dann, wenn die Muster vom Käufer bezahlt werden.
3.2 Sofern der Käufer aufgrund unserer Bemusterung den Auftrag durch einen anderen Hersteller ausführen lässt, verpflichtet sich der Käufer, den uns entstandenen Schaden zu ersetzen. Die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen behalten wir uns vor.
4. Formen, Filme, Zeichnungen
4.1 Werkzeuge aller Art, Formen, Filme, Clichés, Daten, Zeichnungen, Produktions- und Handwerkszeuge, Musterstempel etc. für Sonderanfertigungen aller Art bleiben unser Eigentum. Dies gilt auch dann, wenn sich der Käufer an den Herstellungskosten beteiligt bzw. diese voll getragen hat. Die aus den vom Käufer zur Verfügung gestellten Unterlagen gewonnenen Druckdaten bleiben unser Eigentum.
4.2 Sonderanfertigungen der Gipsstempel (Sonderformen) bleiben für den Kunden für den Zeitraum von 24 Monaten ab Ablieferung des Auftrages geschützt und werden nicht für andere Kunden verwendet.
4.3 Sonderformen werden 24 Monate bei uns aufbewahrt, gerechnet ab Rechnungsstellung des Auftrages und können ohne dass hierfür die Zustimmung des Kunden erforderlich ist, entsorgt oder anderweitig verwendet werden. Digitale Daten und/oder Clichés werden/können nach 24 Monaten, ohne dass hierfür die Zustimmung des Kunden erforderlich ist, gelöscht bzw. entsorgt werden.
4.4. Der Käufer erklärt sein Einverständnis zur Speicherung seiner Daten in unserer EDV-Anlage und zur Nutzung der Daten für die Vertragsabwicklung und Kundenbetreuung.
5. Korrekturabzüge, Druck
5.1 Das übermittelte Gut zum Druck gilt als verbindliche Druckvorlage. Der Auftrag wird von uns ohne gegenteiligem Einspruch entsprechend ausgeführt. Spätere Mängelrügen des Käufers sind ausgeschlossen.
5.2. Die Produktedeklaration wird auf Wunsch zur Verfügung gestellt. Es liegt im Ermessen und in der Verantwortung des Kunden, ob und wie er den Deklarationstext in die Grafik einbaut. Für Schreibfehler (insbesondere bei Fremdsprachen) oder fehlerhafte Angaben wird keine Haftung übernommen.
5.3 Farb- und Bildstand-Abweichungen von +/-10% sowie Passerdifferenzen bis 0.1mm sind technisch bedingt und müssen akzeptiert werden. Auf Folien wird bei einem Vollflächendruck ein Clichéstoss sichtbar. Bei Dosen können Haarrisse auftreten.
5.4 Geringfügige Farbtoleranzen sind technisch bedingt und zulässig. Bei Digitaldruck werden die Farben aus den Druckdaten gelesen und sind nicht farbverbindlich mit dem Gut zum Druck. Es wird keine Haftung bezüglich Farbechtheit im Digitaldruck übernommen.
6. Preise
6.1 Massgebend und verbindlich sind nur die in unserer Auftragsbestätigung aufgeführten Preise.
6.2 Die Preise verstehen sich netto, ab Werk Lengnau, zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.
6.3 In den Preisen sind keine Gestaltungskosten enthalten. Die Kosten für Gestaltungsvorschläge, Entwürfe etc. sind vor Auftragsvergabe mit uns zu vereinbaren. Wir behalten uns vor, Gestaltungs- und Entwurfskosten in Rechnung zu stellen.
6.4 Wir haben das Urheberrecht und das geistige Eigentum an allen Entwurfs- und Geschäftsvorschlägen, auch wenn wir das Logo des Kunden verwendet haben. Vergibt der Kunde unter Verwendung unseres Entwurfs- oder Gestaltungsvorschlages den Auftrag anderweitig, behalten wir uns das Recht vor, den uns entstandenen Schaden geltend zu machen. Wir sind nicht verpflichtet, unsere Entwürfe auszuhändigen.
6.5 Wir sind berechtig, Mehr- oder Mindermengen auszuliefern und entsprechend zu verrechnen. Bei allen Werbe-, und Portionenbeutel: ab 5’000 Nutzen 20%, ab 10’000 Nutzen 15%, ab 15’000 Nutzen 10%, ab 100’000 Nutzen 5% zu überliefern bzw. zu unterliefern. Bei Werbebonbons: ab 25’000 Nutzen 20%, ab 50’000 Nutzen 10%, ab 100’000 Nutzen 5% zu überliefern bzw. zu unterliefern. Bei allen anderen Artikeln können wir bis maximal 10% überliefern bzw. bis zu 10% unterliefern. Alle Überlieferungen oder Unterlieferungen sind produktionstechnisch bedingt und geben dem Käufer kein Recht auf Nacherfüllung oder vom Vertrag zurückzutreten.
6.6. Bei Früchtebestellungen gelten die jeweiligen Tagespreise. Mögliche Preisangaben zur Offerte sind unverbindlich und gelten immer nur als ungefähre Preise.
6.7. Mehraufwand für Teillieferungen werden mit 10% vom Rechnungsbetrag erhoben bzw. 5% ab Warenwert CHF 5’000.- und 3% ab Warenwert CHF 10’000.-. Bei Teillieferungen wird das gesamte Verpackungsmaterial bei Erstauslieferung verrechnet! |